Wir alle wünschen uns
ein gesundes Leben

Verbessern Sie Ihre Lebensqualität dank

einer Elektrosmog- und Strahlungsmessung, 

ergänzt mit sachverständiger Beratung

Impressum und AGB

Impressum

Bjoern Wieser – IT & EMF Sachverständiger /  Elektrobiologe BEB (i.A.)

Tel.: 06503917051

Email: service@strahlungsfrei.at


Postanschrift

Karawankenblickstrasse 167

9020 Klagenfurt am Wörthersee

Österreich


Blattlinie

Mein Anliegen ist es Informationen über Elektrosmog und damit verwandte Themengebiete anzubieten.


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Wir  entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Webseite übernehmen, speziell für jene die seitens Dritter bereitgestellt wird. Die Informationen, Darstellungen und Texte auf dieser Website dienen lediglich der generellen Information und stellen keine Beratung in irgendeiner Weise dar. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.


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Urheberrechtshinweis

Fast alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos,..) unterliegen dem Urheberrecht.


EU-Streitschlichtung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Sie können allfällige Beschwerde auch direkt an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

AGB

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge,  Sachverständigengutachten und Sachverständigendienstleistungen die der  freie Sachverständige Björn Wieser (im Folgenden Sachverständiger bzw.  Auftragnehmer genannt) mit Kunden bzw. Auftraggebern abschließt und  bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verträge.

Von diesen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie vom Sachverständigen  ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Des weiteren gelten die  Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Zur Vereinfachung wird das generische Maskulinum verwendet es sind jedoch alle Geschlechter damit gemeint w/m/d.

Vertragsgegenstand

Gegenstand  des Vertrags ist die in der schriftlichen oder mündlichen  Auftragserteilung dargelegte Aufgabe. Als Grund für die Beauftragung des  Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.


Rechte und Pflichten

Der  Auftrag zur Erstellung eines mündlich und/oder schriftlichen Gutachtens  wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen nach bestem  Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese das objektive Gutachten  zu verfälschen drohen.


Abtretungsverbot an Dritte

Ansprüche aus den mit dem Sachverständigen abgeschlossen Verträgen können nur mit  Zustimmung des Sachverständigen an Dritte abgetreten werden.


Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der  Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen im Rahmen seiner Tätigkeit notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,  den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für  die Auftragserledigung von Belang sind.


Terminvereinbarung

Terminabsprachen sind verbindlich. Eine Terminänderung seitens des Auftraggeber oder  Auftragsnehmer sind in angemessener Frist vor Arbeitsbeginn möglich. Werden Terminabsprachen seitens des Auftraggebers nicht eingehalten, hat  dieser die dadurch verursachten Kosten (Vorbereitung, Fahrtkosten inkl. Zeitaufwand, etc.) des Sachverständigen zu tragen.


Mitarbeiter

Sofern es für die Durchführung des Auftrags notwendig ist, kann der  Sachverständige nach Absprache mit dem Auftraggeber freie Mitarbeiter heranziehen.


Weitere Sachverständige

Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.


Schweigepflicht

Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Tatsachen nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse nur dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht.


Urheberrecht

Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung  und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der  Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis  gegeben hat. Das Gutachten des Sachverständigen unterliegt dem  Urheberrecht.


Honorar des Sachverständigen

Der  Sachverständige kann in gewissen Fällen Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Der Sachverständige  ist dann berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen richtet sich nach denen in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen bzw. jeweils nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen die Fahrtkosten von 0,50 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Weitere Grundhonorare für Dienstleistungen wie Erstellung eines Messprotokoll, Messbericht etc. sind auf der Internetseite www.strahlungsfrei.at/honorar ersichtlich. Rabatte für weite Anreisen bei den Fahrtkosten sind nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Auftragserteilung im gegenseitigen Einverständnis (Auftragnehmer und Auftraggeber) möglich.

Als Stundensätze gelten:

– für den Sachverständigen 96 Euro, danach je angefangener halber Stunde 48 Euro.

– für eventuelle Mitarbeiter (nach Absprache mit dem Auftraggeber) 48 Euro, danach je angefangener halber Stunde 24 Euro.


Zahlungen

Der Rechnungsbetrag wird  mit dem Datum der Analyse fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich  in bar oder bei Großaufträgen per Überweisung innerhalb von 10 Tagen  ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung  hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem  Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist.


Haftung

Unabhängig  davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche, oder um eine  gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt haftet der Sachverständige oder seine Mitarbeiter nicht für Schäden, die auf einem Gutachten beruhen,  gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für Schäden, die der  Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie  für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle  Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber  das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche  Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er  stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.  Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.


Kündigung

Eine Kündigung eines bereits erteilten Auftrags seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Der Sachverständige kann jedoch in Kulanz einer schriftlichen Kündigung seitens des Auftraggebers zustimmen. Die  Kündigung des Vertrages bedarf beiderseits der Schriftform um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Der  Sachverständige behält sich das Recht vor den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich oder mündlich zu kündigen. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf den Sachverständigen in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages in einer Spezialdisziplin die notwendige Spezialkenntnis nicht ausreicht. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der  Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über  sein Vermögen eröffnet wird.


Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand

Ort der Erfüllung und Gerichtsstand ist der Hauptwohnsitz des Sachverständigen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.