Wir alle wünschen uns
ein gesundes Leben
Verbessern Sie Ihre Lebensqualität dank
einer Elektrosmog- und Strahlungsmessung,
ergänzt mit sachverständiger Beratung
- Ihre Hauptvorteile nach einer Messung
- mehr Wohlbefinden
- Sicherheit
- Schutz
Impressum und AGB
Impressum
Bjoern Wieser – IT & EMF Sachverständiger / Elektrobiologe BEB (i.A.)
Tel.: 06503917051
Email: service@strahlungsfrei.at
Postanschrift
Karawankenblickstrasse 167
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Blattlinie
Mein Anliegen ist es Informationen über Elektrosmog und damit verwandte Themengebiete anzubieten.
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Urheberrechtshinweis
Fast alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos,..) unterliegen dem Urheberrecht.
EU-Streitschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Sie können allfällige Beschwerde auch direkt an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.
AGB
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Sachverständigengutachten und Sachverständigendienstleistungen die der freie Sachverständige Björn Wieser (im Folgenden Sachverständiger bzw. Auftragnehmer genannt) mit Kunden bzw. Auftraggebern abschließt und bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verträge.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Des weiteren gelten die Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Zur Vereinfachung wird das generische Maskulinum verwendet es sind jedoch alle Geschlechter damit gemeint w/m/d.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die in der schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung dargelegte Aufgabe. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.
Rechte und Pflichten
Der Auftrag zur Erstellung eines mündlich und/oder schriftlichen Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese das objektive Gutachten zu verfälschen drohen.
Abtretungsverbot an Dritte
Ansprüche aus den mit dem Sachverständigen abgeschlossen Verträgen können nur mit Zustimmung des Sachverständigen an Dritte abgetreten werden.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen im Rahmen seiner Tätigkeit notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Auftragserledigung von Belang sind.
Terminvereinbarung
Terminabsprachen sind verbindlich. Eine Terminänderung seitens des Auftraggeber oder Auftragsnehmer sind in angemessener Frist vor Arbeitsbeginn möglich. Werden Terminabsprachen seitens des Auftraggebers nicht eingehalten, hat dieser die dadurch verursachten Kosten (Vorbereitung, Fahrtkosten inkl. Zeitaufwand, etc.) des Sachverständigen zu tragen.
Mitarbeiter
Sofern es für die Durchführung des Auftrags notwendig ist, kann der Sachverständige nach Absprache mit dem Auftraggeber freie Mitarbeiter heranziehen.
Weitere Sachverständige
Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
Schweigepflicht
Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Tatsachen nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren. Der Sachverständige ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse nur dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht.
Urheberrecht
Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. Das Gutachten des Sachverständigen unterliegt dem Urheberrecht.
Honorar des Sachverständigen
Der Sachverständige kann in gewissen Fällen Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Der Sachverständige ist dann berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. Der Sachverständige hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen richtet sich nach denen in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen bzw. jeweils nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen die Fahrtkosten von 0,50 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Weitere Grundhonorare für Dienstleistungen wie Erstellung eines Messprotokoll, Messbericht etc. sind auf der Internetseite www.strahlungsfrei.at/honorar ersichtlich. Rabatte für weite Anreisen bei den Fahrtkosten sind nur zum Zeitpunkt der erstmaligen Auftragserteilung im gegenseitigen Einverständnis (Auftragnehmer und Auftraggeber) möglich.
Als Stundensätze gelten:
– für den Sachverständigen 96 Euro, danach je angefangener halber Stunde 48 Euro.
– für eventuelle Mitarbeiter (nach Absprache mit dem Auftraggeber) 48 Euro, danach je angefangener halber Stunde 24 Euro.
Zahlungen
Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Analyse fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich in bar oder bei Großaufträgen per Überweisung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Sachverständigen durch diesen Verzug entstanden ist.
Haftung
Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche, oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt haftet der Sachverständige oder seine Mitarbeiter nicht für Schäden, die auf einem Gutachten beruhen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für Schäden, die der Sachverständige bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind. Alle Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber das Gutachten an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei. Die Haftung für Folgeschäden jedweder Art wird hiermit ausgeschlossen.
Kündigung
Eine Kündigung eines bereits erteilten Auftrags seitens des Auftraggebers ist nicht möglich. Der Sachverständige kann jedoch in Kulanz einer schriftlichen Kündigung seitens des Auftraggebers zustimmen. Die Kündigung des Vertrages bedarf beiderseits der Schriftform um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Der Sachverständige behält sich das Recht vor den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich oder mündlich zu kündigen. Für den Sachverständigen liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung verweigert, der Auftraggeber versucht, unzulässig auf den Sachverständigen in einer Weise einzuwirken, die geeignet ist, das Ergebnis des Gutachtens zu verfälschen und wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrages in einer Spezialdisziplin die notwendige Spezialkenntnis nicht ausreicht. Ferner liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird.
Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand
Ort der Erfüllung und Gerichtsstand ist der Hauptwohnsitz des Sachverständigen. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht.